Bundesgesetzblatt

Teil 1

1998

Ausgegeben zu Bonn 30.02.1998

Nr.

Tag

29.02.1998

Inhalt

Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern (Männerhalteverordnung -–MHaltVO

Seite

382

 

Bekanntmachung der Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern (Männerhalteverordnung – MHaltVO)

vom 29.02.1998

 

Aufgrund des § 22a Abs. 5 des Artenschutzgesetzes (ZgB 1 Nr. 584/1973), in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (ZgB 1 Nr. 430/1985), wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

Artikel 1

Allgemeine Bekanntmachungen:

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problematisch wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob der Griff zum Mann sich überhaupt noch lohnt.

§ 1

  1. Er sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt, eine Wucht im Bett).
  2. Er sollte herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
  3. Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.

§ 2

Er ist reich.

Artikel 2

Tips und Empfehlungen

  1. Anschaffung
  2. Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.

  3. Ernährung
  4. Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.

  5. Unterbringung
  6. Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.

  7. Pflege
  8. Sorgen Sei dafür, das er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

  9. Ausbildung
  10. Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß", "Platz", "Kusch" und "Hol’s" erleichtern die Haltung des Mannes erheblich und sind – selbst entgegen bestehenden Theorien – von Männern erlernbar.

  11. Fortpflanzung

Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brünftiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.

Bonn, den 29. Februar 1998

Die Bundesministerin für Artenschutz und Umweltangelegenheiten.