Abschrift
Zur Urschrift sind 3,- RM Urkundensteuer verwendet.
Schlochau, den 25.09.1936
Nr. 195 Jahr 1936 des Notariatsregisters
Verhandelt zu Schlochau, am 25.09.1936
Vor dem unterzeichneten, zu Schlochau wohnhaften Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Marienwerder,
Alfons Maier,
erschienen heute persönlich bekannt und verfügungsfähig:
sämtliche aus Abbau
Die Erschienenen erklärten nachstehenden
Überlassungsvertrag:
§ 1
Es überlassen die Erschienenen zu 1) das ihnen gehörige, im Grundbuch von Prechlau Blatt 123 und Blatt 456 verzeichnete Grundstück in Größe von etwa 27 Morgen mit allem Zubehör und allem lebenden und totem Inventar an den Erschienenen zu 2), ihren leiblichen Sohn.
Nicht mit Überlassen sind die Einrichtungsgegenstände der Altenteilswohnung.
§ 2
In Anrechnung auf den Überlassungspreis gewährt der Erschienene zu 2) seinen Eltern nachstehendes Altenteil:
täglich: 1 Liter frische Vollmilch;
wöchentlich: 1 ½ Pfund Butter und 8 Eier, letztere jedoch nur in der Zeit vom 1. März bis 30. September
jeden Jahres,
monatlich: ½ Pfund Kaffeebohnen und 1 Pack Kaffeeschrot, 1 Liter Petroleum, 50 Pfund Roggenmehl
jährlich: 25 Zentner gute Eßkartoffeln, 25 Pfund Salz, 1 Schwein im Lebendgewicht von zwei Zentnern, im Dezember oder Januar lieferbar; ferner vier Enten im Lebendgewicht von je 5 Pfund, im Oktober oder November lieferbar;
jährlich: 2 Männer- und zwei Frauenhemden
alle drei Jahre: je ein Paar Schuhe und ein Kleid für die Altsitzerin oder Stoff dazu;
alle fünf Jahre: einen Anzug für den Altsitzer oder Stoff dazu, sowie komplette Bettwäsche für zwei Betten;
Der Wert der Altenteilsleistungen wird auf 500,- RM jährlich angegeben. Der Altsitzerehemann ist 76 Jahre alt, die Altsitzerehefrau ist 67 Jahre alt.
Das Altenteilsjahr läuft vom 01. Oktober bis 30. September.
Die Altsitzer sind berechtigt vom Grundstück fortzuziehen. In diesem Falle sind ihnen die transportablen Altenteilsleistungen im Umkreis bis zu 10 Kilometern nachzuliefern oder die jeweiligen Marktpreise dafür zu zahlen. Für freie Wohnung ist alsdann eine Entschädigung von 60,- RM in monatlichen Vorausraten von 5,- RM zu zahlen.
Falls einer der Altsitzer stirbt, stehen dem überlebenden Teil die teilbaren Leistungen zur Hälfte zu. Der Anspruch auf Brennmaterial verbleibt dem Überlebenden jedoch in voller Höhe.
Der Erschienene zu 2) bewilligt und beantragt hiermit Eintragung vorstehenden Altenteils für die in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Erschienenen zu 1) im Grundbuch der Grundstücke Prechlau Bl. 99 und Blatt 456 zur Gesamthaft an erster Stelle.
Zur Löschung des Altenteils soll der Nachweis des Todes der Berechtigten durch Vorlage der Sterbeurkunden genügen.
§ 3
Der Erschienene zu 2) gewährt in weiterer Anrechnung auf den Überlassungspreis seiner Schwester, der Eisenbahnarbeiterehefrau Alma Schmidt, geb. Müller, in Prechlau eine Elternerbteilsabfindungssumme von 1 500,- RM, die bis zum 1. Dezember 1936 auszuzahlen und bis dahin unverzinslich ist. Sicherstellung durch Eintragung im Grundbuch erfolgt nicht.
Die übrigen Kinder der Erschienenen zu 1.) sind abgefunden.
§ 4
Die Übergabe erfolgt sofort. Nutzungen und Lasten gehen von heute ab über.
§ 5
Die Erschienenen erklärten nunmehr folgende
Auflassung
Wir sind darüber einig, daß das Eigentum an den Grundstücken Prechlau Blatt 123 und Blatt 456 von den Erschienenen zu 1) auf den Erschienene zu 2) übergehen soll.
Wir, die Erschienenen zu 1) bewilligen, und ich, der Erschienene zu 2) beantrage die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch der Grundstücke Prechlau Blatt 123 und Blatt 456.
§ 6
Die Kosten dieses Vertrages und seiner Ausführung trägt der Erschienene zu 2).
Der Wert des Grundstücks wird auf 8 000,- RM angegeben.
Das Protokoll wurde vom Notar den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und, wie folgt, eigenhändig unterschrieben:
Gez. Auguste Müller geb. Neumann
Gez. Johann Müller
Gez. Paul Müller
Gez. Alfons Maier, Notar