Abschrift

Zur Urschrift sind 3,- RM Urkundensteuer verwendet.

Schlochau, den 25.09.1936

Nr. 195 Jahr 1936 des Notariatsregisters

Verhandelt zu Schlochau, am 25.09.1936

Vor dem unterzeichneten, zu Schlochau wohnhaften Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Marienwerder,

Alfons Maier,

erschienen heute persönlich bekannt und verfügungsfähig:

  1. die Landwirtseheleute Johann Müller und Frau Auguste Müller geb. Neumann
  2. der Landwirt Paul Müller;

sämtliche aus Abbau

Die Erschienenen erklärten nachstehenden

Überlassungsvertrag:

§ 1

Es überlassen die Erschienenen zu 1) das ihnen gehörige, im Grundbuch von Prechlau Blatt 123 und Blatt 456 verzeichnete Grundstück in Größe von etwa 27 Morgen mit allem Zubehör und allem lebenden und totem Inventar an den Erschienenen zu 2), ihren leiblichen Sohn.

Nicht mit Überlassen sind die Einrichtungsgegenstände der Altenteilswohnung.

§ 2

In Anrechnung auf den Überlassungspreis gewährt der Erschienene zu 2) seinen Eltern nachstehendes Altenteil:

  1. freie Wohnung in einer Stube mit Eingang vom Hof her, vom Hof aus rechts gelegen, nebst darunter befindlichem Kellerraum;
  2. Mitbenutzung von Küche, Bodenraum, Stall, in dem auf Verlangen der Altsitzer ein Teil zur Aufbewahrung von Holz und Kohlen abzuteilen ist;
  3. Mitbenutzung von Brunnen, Backofen und Abort;
  4. Freien Umgang auf dem ganzen Grundstück, auf dem Hof und im Garten;
  5. Folgende Naturalien:
  6. täglich: 1 Liter frische Vollmilch;

    wöchentlich: 1 ½ Pfund Butter und 8 Eier, letztere jedoch nur in der Zeit vom 1. März bis 30. September

    jeden Jahres,

    monatlich: ½ Pfund Kaffeebohnen und 1 Pack Kaffeeschrot, 1 Liter Petroleum, 50 Pfund Roggenmehl

    jährlich: 25 Zentner gute Eßkartoffeln, 25 Pfund Salz, 1 Schwein im Lebendgewicht von zwei Zentnern, im Dezember oder Januar lieferbar; ferner vier Enten im Lebendgewicht von je 5 Pfund, im Oktober oder November lieferbar;

  7. die Hälfte des Ertrages an Bienenhonig von den auf dem Grundstück gehaltenen Bienen und ¼ der Obsternte aus dem Garten;
  8. 6,- RM Taschengeld monatlich, im Voraus zahlbar;
  9. an Brennmaterial 8 Meter Kiefernknüppel und sechs Zentner Kohlen;
  10. Nutzung von fünf Quadratmetern Gartenland, das vom Übernehmer umzugraben und zu düngen ist;
  11. an Bekleidungsstücken und Wäsche:
  12. jährlich: 2 Männer- und zwei Frauenhemden

    alle drei Jahre: je ein Paar Schuhe und ein Kleid für die Altsitzerin oder Stoff dazu;

    alle fünf Jahre: einen Anzug für den Altsitzer oder Stoff dazu, sowie komplette Bettwäsche für zwei Betten;

  13. freie Wäsche oder Lieferung von Waschmitteln, solange die Altsitzer die Wäsche selbst besorgen;
  14. freie Arzt- und Kurkosten und Pflege in Krankheitsfällen;
  15. freie Kirchenfuhren, monatlich ein Mal;
  16. freies standesgemäßes Begräbnis.

Der Wert der Altenteilsleistungen wird auf 500,- RM jährlich angegeben. Der Altsitzerehemann ist 76 Jahre alt, die Altsitzerehefrau ist 67 Jahre alt.

Das Altenteilsjahr läuft vom 01. Oktober bis 30. September.

Die Altsitzer sind berechtigt vom Grundstück fortzuziehen. In diesem Falle sind ihnen die transportablen Altenteilsleistungen im Umkreis bis zu 10 Kilometern nachzuliefern oder die jeweiligen Marktpreise dafür zu zahlen. Für freie Wohnung ist alsdann eine Entschädigung von 60,- RM in monatlichen Vorausraten von 5,- RM zu zahlen.

Falls einer der Altsitzer stirbt, stehen dem überlebenden Teil die teilbaren Leistungen zur Hälfte zu. Der Anspruch auf Brennmaterial verbleibt dem Überlebenden jedoch in voller Höhe.

Der Erschienene zu 2) bewilligt und beantragt hiermit Eintragung vorstehenden Altenteils für die in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Erschienenen zu 1) im Grundbuch der Grundstücke Prechlau Bl. 99 und Blatt 456 zur Gesamthaft an erster Stelle.

Zur Löschung des Altenteils soll der Nachweis des Todes der Berechtigten durch Vorlage der Sterbeurkunden genügen.

§ 3

Der Erschienene zu 2) gewährt in weiterer Anrechnung auf den Überlassungspreis seiner Schwester, der Eisenbahnarbeiterehefrau Alma Schmidt, geb. Müller, in Prechlau eine Elternerbteilsabfindungssumme von 1 500,- RM, die bis zum 1. Dezember 1936 auszuzahlen und bis dahin unverzinslich ist. Sicherstellung durch Eintragung im Grundbuch erfolgt nicht.

Die übrigen Kinder der Erschienenen zu 1.) sind abgefunden.

§ 4

Die Übergabe erfolgt sofort. Nutzungen und Lasten gehen von heute ab über.

§ 5

Die Erschienenen erklärten nunmehr folgende

Auflassung

Wir sind darüber einig, daß das Eigentum an den Grundstücken Prechlau Blatt 123 und Blatt 456 von den Erschienenen zu 1) auf den Erschienene zu 2) übergehen soll.

Wir, die Erschienenen zu 1) bewilligen, und ich, der Erschienene zu 2) beantrage die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch der Grundstücke Prechlau Blatt 123 und Blatt 456.

§ 6

Die Kosten dieses Vertrages und seiner Ausführung trägt der Erschienene zu 2).

Der Wert des Grundstücks wird auf 8 000,- RM angegeben.

Das Protokoll wurde vom Notar den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und, wie folgt, eigenhändig unterschrieben:

Gez. Auguste Müller geb. Neumann

Gez. Johann Müller

Gez. Paul Müller

Gez. Alfons Maier, Notar